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Zukunftsorientiert – Photovoltaik Förderung:
Förderung für eine klimafreundliche Energieerzeugung
Seit 1. Januar 2024 sind Photovoltaikanlagen in Österreich von der Umsatzsteuer befreit. Diese Regelung umfasst Anlagen mit einer Spitzenleistung von bis zu 35 Kilowatt (kWp) und gilt sowohl für die Lieferung als auch für die Installation, Erweiterung und bestimmte Zubehörkomponenten wie Wechselrichter und Solarkabel (wko.at) (HALLOSONNE).
Die Umsatzsteuerbefreiung wurde eingeführt, um den privaten Einsatz von Photovoltaik attraktiver zu machen, indem die Anschaffungskosten gesenkt und der bürokratische Aufwand reduziert werden. So entfällt für viele private Stromerzeuger die Notwendigkeit, Förderanträge bei der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) zu stellen, was in der Vergangenheit oft zu Frust geführt hat, da das Budget schnell ausgeschöpft war (ORF.at).

weiterführende Infos & Vorraussetzungen
Welche Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit?
- Kauf und Installation von PV-Modulen bis 35 kWp
- Erweiterung bestehender Anlagen (solange die Gesamtleistung 35 kWp nicht überschreitet)
- Zubehör wie Wechselrichter, Dachhalterungen, Energiemanagementsysteme und Solarkabel
- Photovoltaik-Speicher, sofern sie zusammen mit der PV-Anlage gekauft wurden
Nicht unter die Steuerbefreiung fallen jedoch reine Reparaturleistungen und der Abschluss von Garantie- und Wartungsverträgen (HALLOSONNE).
Voraussetzungen für die Steuerbefreiung:
- Die Anlage muss sich auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes befinden.
- Die PV-Module müssen nach dem 31. Dezember 2023 gekauft, geliefert oder installiert worden sein.
- Es darf bis zum 31. Dezember 2023 kein Antrag auf den EAG-Investitionszuschuss gestellt worden sein.
- Die Anlage darf nicht größer als 35 kWp sein (wko.at) (HALLOSONNE).
Diese Maßnahmen sollen den Einstieg in die Nutzung erneuerbarer Energien erleichtern und einen Beitrag zur Energiewende in Österreich leisten. Die Befreiung von der Umsatzsteuer gilt zunächst bis Ende 2025 und bietet somit einen Anreiz für Haushalte, in nachhaltige Energiequellen zu investieren (wko.at) (ORF.at).
Für detailliertere Informationen und spezifische Beratung können Interessierte die offiziellen Webseiten der Wirtschaftskammer Österreich und des Bundesministeriums für Finanzen besuchen.
Fazit
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Kostenersparnis für Verbraucher: Die Befreiung von der Mehrwertsteuer reduziert die Gesamtkosten für den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen. Dies macht solare Energiequellen für Verbraucher finanziell attraktiver und kann dazu beitragen, die Nutzung erneuerbarer Energien zu erhöhen.
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Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien: Die Befreiung von der Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen unterstützt den Ausbau von erneuerbaren Energien und trägt somit zur Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und zur Verringerung der CO2-Emissionen bei.
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Wirtschaftliche Impulse: Die Förderung von Photovoltaikanlagen kann auch wirtschaftliche Impulse auslösen, indem sie Investitionen in die Solarenergiebranche anregt und Arbeitsplätze schafft, sowohl im Bereich der Installation als auch in der Herstellung von PV-Komponenten.

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